Bei dieser Wahl gibt es erstmals die Gelegenheit, sowohl per Brief als auch online die Stimme abzugeben. Darum erhalten in den kommenden Tagen alle Wahlberechtigten in den Kirchengemeinden einen persönlichen Brief mit allen Wahlunterlagen. Das ist ähnlich wie bei Landes- oder Bundestagswahlen. Neu sind dabei ein Code und ein Link, mit dem die Wählerinnen und Wähler online über eine Website ihre Wahl treffen können. Die Online-Wähler*innen müssen bis spätestens Sonntag, 3. März 2024, um 24 Uhr abgestimmt haben. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 10. März bei der Kirchengemeinde eingehen. Wichtig ist den Gemeinden: „Achten Sie auf die Wahlunterlagen, damit sie nicht untergehen oder übersehen werden.“ In der Wahlbenachrichtigung ist alles drin: Wahlausweis für Online-, Brief- und Urnenwahl, Kurzvorstellung der örtlichen Kandidatinnen und Kandidaten, der Wahlzettel, die nötigen Umschläge und eine Anleitung, wie es funktioniert.
In den meisten Kirchen- und Kapellengemeinden im Kirchenkreis werden zusätzlich Wahllokale eingerichtet, in denen am Sonntag, 10. März 2024, an der Urne abgestimmt werden kann. Einzige Ausnahme ist die neue Gesamtkirchengemeinde in Laatzen. Dort gibt es ausschließlich die Brief- und Online-Wahl. Ab 18 Uhr am Wahlsonntag wird dann ausgezählt: Die Wahlzettel aus den Urnen im Wahllokal, die eingegangenen Wahlbriefe und die Online-Ergebnisse.
shw