Die Diakonie-Sozialstation Laatzen bietet Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI an.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Beratungseinsätze dieser Art sind bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade I und II in halbjährlichem Abstand und bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad III in vierteljährlichem Abstand nachzuweisen.
Ziel des Gesetzgebers ist es hierbei, die häusliche Pflege zu fördern, indem Familienangehörige, die die Pflege übernommen haben, von professionellen und erfahrenen Pflegekräften beraten und unterstützt werden.
Unsere Pflegeberaterinnen helfen Ihnen:
- einzuschätzen, ob die Pflegestufe noch stimmt
- bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
- festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
- mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung
- mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen
Unser Tipp: Machen Sie sich eine Liste, in der Sie alle Ihre Fragen notieren, auch wenn sie Ihnen noch so unwichtig erscheinen. Nur dann haben Sie die Gewissheit möglichst viel an Informationen vermittelt zu bekommen.