Behandlungspflege

Behandlungspflege wird auf Anordnung des Arztes im Rahmen einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ für spezielle Versorgungsformen ausgestellt und nach Prüfung von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Bei diesen Leistungen handelt es sich nicht um Leistungen der Pflegekasse. Auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeitsfeststellung haben Anspruch auf diese Versorgung, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Anlegen von Kompressionsverbänden ab Klasse II (Antithrombosestrümpfe)
  • Anlegen von stützenden Verbänden (z. B. Gilcristverband, Anlegen von Bandagen)
  • Verabreichen von Injektionen
  • Richten von Injektionen
  • Absaugen der Luftwege, Bronchialtoilette
  • Pflege bei Heimbeatmung
  • Messen des Blutdrucks und Blutzuckers
  • Blasenspülungen
  • ...und einiges mehr