Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf eine Grundpflege, welche nach Wunsch und Bedarf z. B. Unterstützung beim Aufstehen, beim Anziehen und bei der Körperpflege bietet. Zu den möglichen Leistungen gehören:
- Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hautpflege
- Inkontinenzversorgung
- Körperpflege – Waschen / Duschen / Baden
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen / Rasieren
- Hilfe bei der Ausscheidung / Stuhlgang
- Hilfe bei der Ernährung
- Unterstützung beim Zu-Bett-gehen und Aufstehen
- Mobilisation
- ...und einiges mehr