Vergaberichtlinien / Nutzungsordnung
1. Nutzungsberechtigte
1.1 Das Garvehaus steht allen Gemeindegliedern des Kirchspiels Jeinsen für Veranstaltungen offen, die Bestandteil der Gemeindearbeit sind.
Gemeindeveranstaltungen haben Vorrang.
1.2 Soweit die Räume nicht genutzt werden, können diese Gemeindegliedern auf Antrag an der Kirchenvorstand für Feierlichkeiten überlassen werden. Hierfür stehen auch die Küche mit Inventar und die sanitären Anlagen zur Verfügung, aber kein Personal.
1.3 Andere Gruppen oder Verbände können die Gemeinderäume auf Antrag an den Kirchenvorstand nutzen, sofern keine kirchliche Veranstaltung davon beeinträchtigt wird.
2. Anmeldung
2.1 Nutzungswünsche sind im Gemeindebüro mindestens 4 Wochen vorher anzumelden. Der Benutzerkreis zu lfd.Nr. 1.2 und 1.3 meldet seine Nutzungswünsche (Link zum Antrag) schriftlich an.
Sie können eine Nutzung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin beantragen.
2.2 Die Räume werden nach der unter lfd. Nr. 1. festgelegten Priorität vergeben.
2.3 Über abweichende Vereinbarungen oder bei Unklarheiten entscheidet der Kirchenvorstand.
2.4 Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Nutzungsordnung.
3. Rechte und Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer
3.1 Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen das Garvehaus bis 23 Uhr nutzen, ab 22 Uhr in Zimmerlautstärke. Der Garten darf ab 22 Uhr nicht mehr genutzt werden. Alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Lärmbelästigung, Rauchverbot, Jugendschutzgesetz) sind zu beachten. Nutzung und Reinigung dürfen den Gottesdienst und andere Veranstaltungen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner nicht stören.
3.2 Die Räume müssen sauber und aufgeräumt im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden. Das Geschirr ist abzuwaschen und die Spülmaschine muss ausgeräumt werden, Fenster und Türen sind zu schließen und die Heizung muss herunter gedreht werden.
Der Benutzerkreis zu lfd.Nr. 1.2 und 1.3 hat darüber hinaus die Räume zu wischen und die sanitären Anlagen zu reinigen. Die Reinigung soll bis 9 Uhr des nächsten Tages erfolgt sein.
Der gesamte Müll ist mitzunehmen.
3.3 Die Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Schäden, die von ihnen verursacht werden.
4. Nutzungskosten
4.1 Dem Benutzerkreis zu lfd.Nr. 1.1 stehen die Räume kostenfrei zur Verfügung.
4.2 Für Nutzungen anlässlich von Trauerfeiern wird eine Gebühr von 60 EUR erhoben.
4.3 Für andere Benutzerinnen und Benutzer sind bei Schlüsselübergabe 120 EUR zu entrichten. In Ausnahmefällen, z.B. bei sehr kurzer zeitlicher Nutzung, kann eine Ermäßigung gewährt werden. Darüber entscheidet der Kirchenvorstand.
4.4 Vereine und Verbände zahlen 30 EUR pro Nutzung.
4.5 Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 60 EUR zu hinterlegen. Diese wird mit Rückgabe der Schlüssel bei einwandfreiem Zustand der Räume zurück erstattet.
Jeinsen, zum 01. Januar 2009
Der Kirchenvorstand