Der Kirchenvorstand

v.l.n.r: Daniel Schlößer (Vors.), Pastor Richard Gnügge (stellv. Vors.), Dietmar Feierabend, Sebastian Felske, Inge Schäkel, Christina Riehl-Süß, Brigitta Noll, Eva Rupnow, Rudolf Schröder

 

Der im Juni 2018 in neuer Zusammensetzung eingeführte Kirchenvorstand traf sich am Wochenende vom 18. bis 21.01.2019 zur Klausurtagung im Kloster Loccum.

Neben vielen guten Impulsen und Gesprächen zu den Themen Taufe, Bibel und Kirche, angeleitet durch Pastor Gnügge, ging es auch um die ganz praktische Planung der kommenden Monate.

Dabei war die Wunschliste der Gemeindemitglieder, die anlässlich des Neujahrsempfangs erstellt wurde, ein zentraler Punkt.

Der KV wird sich bemühen, die Wünsche nach und nach zu realisieren und freut sich dabei über Unterstützung und Anregungen.

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als "Arbeitgeber" hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.

Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) festgelegt.

Für das Wohl der Gemeinde ist es von zentraler Bedeutung, dass das Zusammenwirken von Kirchenvorstand und Pfarramt möglichst reibungslos funktioniert. Neben dem guten Willen aller Beteiligten und einer Atmosphäre des Vertrauens sind die Kenntnisse der Aufgaben des Kirchenvorstandes nach der KGO eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Nur wer seine Rolle kennt und sich seiner Zuständigkeit bewusst ist, kann mit seinem Gegenüber fair und partnerschaftlich umgehen. Das gilt für beide Seiten, für die Pastorinnen und Pastoren und für die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher.