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Rasengräber

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Das Rasenfeld - Gräber ohne Pflegeverpflichtung

Mit der Wahl eines Rasengrabes haben Angehörige sich entschieden, der Friedhofsverwaltung die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte zu übertragen. Mit dieser Entscheidung haben sie sich gleichzeitig verpflichtet, keine Anpflanzungen vorzunehmen oder Vasen, Engel oder ähnlichen Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen. Auch die Ablage von Blumenschmuck ist nicht gestattet (s. auch §§ 12 bis 15 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Pattensen).

Andachtsstelle
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Um zur Erinnerung Blumensträuße oder andere Grabgaben ablegen zu können, wurde nahe der Begräbnisfläche ein Ort der Ruhe und Andacht geschaffen. Hier können Blumengaben auch für längere Zeit liegen bleiben, ohne die Arbeiten der Friedhofsgärtner zu behindern.

Mit Beginn der Pflegesaison wird der Rasen gemäht. Zu den Aufgaben der Friedhofsgärtner gehört es jedoch nicht, Blumenschmuck umzulegen, die Grabplatten zu säubern oder die Schrift der Platten nachzubessern.

Bitte haben Sie als Nutzer/als Nutzerin Verständnis dafür, dass die Friedhofsverwaltung die Pflegeverpflichtung übernimmt, die Sie mit Auswahl einer Grabstätte auf dem Rasenfeld ausdrücklich ausgeschlossen haben.

Für Ihre Fragen melden Sie sich gern im Gemeindebüro, Tel. 12428.