Das Rasenfeld - Gräber ohne Pflegeverpflichtung
Mit der Wahl eines Rasengrabes haben Angehörige sich entschieden, der Friedhofsverwaltung die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte zu übertragen. Mit dieser Entscheidung haben sie sich gleichzeitig verpflichtet, keine Anpflanzungen vorzunehmen oder Vasen, Engel oder ähnlichen Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen. Auch die Ablage von Blumenschmuck ist nicht gestattet (s. auch §§ 12 bis 15 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Pattensen).