Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

im Ev.-luth. Kirchenkreis Laatzen-Springe

Die Kirchenkreissynode hat am 21. Februar 2024 das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Ev.-luth. Kirchenkreis Laatzen-Springe beschlossen. Hier finden Sie das Schutzkonzept, aufgeteilt nach den einzelnen Kapiteln, in der jeweils aktuellen Fassung. Auf der rechten Seite in der Info-Box können Sie die Anlagen und auch das Schutzkonzept als Komplettdatei herunterladen.

Für Mail-Anfragen zur Prävention ist auf Kirchenkreisebene die E-Mail-Adresse praevention.laatzen-springe@evlka.de eingerichtet.

Der Evangelisch-lutherische Kirchenkreis Laatzen-Springe nimmt mit dem vorliegenden Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt seine Verantwortung für die Mitarbeitenden und die Schutzbefohlenen in seinen Gemeinden und Einrichtungen wahr. Das vorliegende Schutzkonzept fußt auf dem Beschluss der Kirchenkreissynode vom 21. Februar 2024 und wurde von einer vom Kirchenkreisvorstand berufenen multiprofessionellen Steuerungsgruppe erarbeitet [1].

Dem Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt liegen die Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der Fassung vom 26. Januar 2021 zugrunde (https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/48343). Danach sind alle Kirchengemeinden, Regionen und Einrichtungen dazu angehalten, ein Schutzkonzept zu erstellen.

  • Das Schutzkonzept sieht vor, dass im Kirchenkreis regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung von sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen durchgeführt werden.
  • Auf lokaler Ebene sollen Risiko- und Ressourcenanalysen erarbeitet und Mitarbeitende, die unmittelbar mit Schutzbefohlenen in ihrer Arbeit in Kontakt stehen, sensibilisiert werden. 
  • Mit ihnen soll ein Einvernehmen und Einverständnis zum hier beschriebenen Grundverständnis/Leitbild (siehe S.4) und die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex (siehe S.5) erzielt werden.
  • Als weitere Personalmaßnahmen ist für Mitarbeitende, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten bzw. in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vorgesehen, sowie die Einbindung der Prävention vor sexualisierter Gewalt in Bewerbungsverfahren.

Die Schulungen im Kirchenkreis und die Gespräche vor Ort sind dabei bereits vorbeugende Maßnahmen, mit denen Informationen über den Schutz vor sexualisierter Gewalt in alle Bereiche der Gemeindearbeit vermittelt wird. Durch Information, Schulung und Sensibilisierung aller haupt- und ehrenamtlich Tätigen entsteht eine transparente Kultur der Achtsamkeit, die Sprachfähigkeit fördert und Übergriffe und Grenzverletzungen verhindern kann. Dies soll in Verbindung mit der Verpflichtung von Mitarbeitenden auf den Verhaltenskodex und die o.g. Personalmaßnahmen dazu beitragen, dass Menschen in der kirchlichen und diakonischen Arbeit im Kirchenkreis vor sexualisierter Gewalt sichere Orte vorfinden.

[1] Mitglieder der Steuerungsgruppe: Diakonin i.R. Corinna Bormann (Ehrenamtliche), Pastorin Dr. Damaris Grimmsmann (Kirchengemeinde), Diakonin Birgit Freudemann-Bah (Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis), Diakonin Ilka Klockow-Weber (Kirchenkreisjugenddienst), Wolf-Dietmar Kohlstedt (Ehrenamt, Kirchenkreissynode), Dr. Stephan Schwier (Öffentlichkeitsarbeit), Stephanie Stark (Gemeindesekretärin, MAV) Rona Stellmann (Beraterin Familien,-Paar- und Lebensberatung), Andreas Brummer (Superintendent).

Dieses Schutzkonzept hat das Ziel sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Laatzen-Springe und seinen Kirchengemeinden und Einrichtungen vorzubeugen und sie zu verhindern.

Wir verpflichten uns darin, sexualisierte Gewalt in keiner Weise zu dulden und allen Formen sexualisierter Gewalt konsequent nachzugehen.

In der Diskussion und Umsetzung des Konzeptes wollen wir eine Kultur der Achtsamkeit fördern, Scheu vor dem Thema überwinden und Klarheit über das Verfahren bei Verdachtsfällen herstellen.

Zugleich wollen wir Informationen über interne und externe Beratungs- und Hilfsangebote geben und Betroffene dazu ermutigen, Übergriffe sexualisierter Gewalt anzuzeigen.

Eine Klärung des Begriffs „sexualisierte Gewalt“ finden Sie als Anlage 2

Unser Auftrag als Kirche ist es, das Evangelium von Gottes Zuwendung zu uns Menschen in Wort und Tat zu bezeugen. Unser Ziel ist, dass Menschen im Schutzraum der Kirche dieser befreienden Botschaft der Bibel trauen und den Glauben als eine Ressource für ihr Leben entdecken.

Als Christinnen und Christen sehen wir alle Menschen als Ebenbilder Gottes an (1.Mose 1,27).

Diese christliche Einsicht, auf die sich Artikel 2 der Kirchenverfassung der Landeskirche Hannovers beruft, verpflichtet uns, die Freiheit und Würde und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen.

Als Mitarbeitende der Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung für alle, die sich uns anvertrauen oder uns anvertraut werden. Wir achten dabei darauf, wo in unserer kirchlichen Arbeit Abhängigkeiten bestehen oder entstehen, denn diese bergen in besonderer Weise Gefahren der Grenzüberschreitung, des (geistlichen) Machtmissbrauchs und der sexualisierten Gewalt.

Wir verpflichten uns, jeder Form von Grenzüberschreitung entgegenzuwirken.

Diese Verpflichtung prägt unsere Haltung gegenüber allen Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen bzw. Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen. Ebenso prägt diese Verpflichtung unsere Haltung im Miteinander von beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kirchenkreis.

Wir setzen uns dafür ein, dass von sexualisierter Gewalt Betroffene mit ihren Bedürfnissen Gehör finden und bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt umfassend beteiligt werden.

Weil wir im Kirchenkreis Laatzen-Springe die Menschen, die sich uns anvertrauen oder die uns anvertraut sind, vor Gefahren der Grenzüberschreitung, des (geistlichen) Machtmissbrauchs und der sexualisierten Gewalt schützen möchten, legen wir einen Verhaltenskodex
fest, der für alle beruflich und ehrenamtlich Tätigen gilt.

Dieser Verhaltenskodex wird allen beruflich und ehrenamtlich Tätigen zur Kenntnis gegeben. Damit verbunden ist eine Verpflichtungserklärung. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zur Einhaltung der im Verhaltenskodex beschriebenen Regeln. Der Verhaltenskodex

  • bietet einen Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Abhängigkeitsverhältnissen und untereinander
  • formuliert Regelungen für das Verhalten in Situationen, die für sexualisierte Gewalt leicht ausgenutzt werden können
  • zielt auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt und den Schutz vor falschem Verdacht.

Der Verhaltenskodex ist an geeigneter Stelle gemeindeöffentlich auszuhängen.

Sie finden den Verhaltenskodex, die Verpflichtungserklärung sowie Ergänzungen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als Anlage 3, Anlage 4 und Anlage 5.

Eine Risiko- und Ressourcenanalyse ist eine sorgfältige Untersuchung der Bereiche, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene sexualisierte Gewalt erfahren können. Die Analyse erfolgt auf der Handlungsebene der Kirchengemeinden bzw. der Einrichtungen. Sie dient dazu, festzustellen, ob zum Schutz genügend Vorsorge (Prävention) getroffen wird.

Die Risiko- und Ressourcenanalyse soll Schwachstellen in der Institution aufdecken auf sensible Bereiche aufmerksam machen möglichst partizipativ unter Einbezug von Mitarbeitenden, Teilnehmenden von Gruppen und Maßnahmen und externen Personen (z.B. Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt) erarbeitet werden mögliche Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aufzeichnen Täterinnen und Täter abschrecken

Die Risiko- und Ressourcenanalyse wird von der Kirchengemeinde- bzw. Einrichtungsleitung in Zusammenarbeit mit den Leitungen kirchlicher Angebote verantwortet. Dabei sollen Zielgruppen und Teilnehmende beteiligt werden.

Als Anlage 6 finden Sie dazu eine Mustervorlage

Die Risiko- und Ressourcenanalyse umfasst folgende Aspekte:

1. Die Identifikation des Risikos möglicher sexualisierter Gewalt: Dabei werden alle Felder und Bereiche betrachtet und die strukturellen und arbeitsspezifischen Risiken in der Kirchengemeinde/Einrichtung (z.B. Räume, Veranstaltungsformate) analysiert

2. Die Benennung der Umstände, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt sein könnten und eine Einschätzung des Risikos

3. Die Feststellung, welche Maßnahmen bereits zur Vermeidung sexualisierter Gewalt vorgenommen wurden

4. Überlegungen, welche Maßnahmen zur Minimierung des Risikos sexualisierter Gewalt notwendig sind und künftig umgesetzt werden sollen.

 5. Eine Dokumentation der Analyse und ihrer Ergebnisse

 6. Das Datum der Überprüfung

 7. Schulung der Mitarbeitenden

Unser Ziel ist ein Arbeitsklima, in dem die Grenzen von Menschen geachtet und Grenzüberschreitungen offen angesprochen und benannt werden.

Deshalb wollen wir die Mitarbeitenden zum „Hinschauen“ und zum „Handeln“ motivieren.

Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf und die Verpflichtung zu regelmäßiger Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Fortbildungen/Präventionsschulungen

Die Schulungen haben die Funktion, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren. Sie leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung und Klärung von Fragen und Verunsicherungen.

Das Schulungsangebot des Kirchenkreises umfasst verpflichtende Grundschulungen für alle beruflichen Mitarbeitenden sowie alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen arbeiten oder in Leitungsverantwortung (z.B. KV, Leitung von Gruppen) tätig sind etablierte Fortbildungen im Rahmen der Juleica.

Die Schulungen des Kirchenkreises werden ab 2024 angeboten. Die Kosten trägt der Kirchenkreis.

Darüber hinaus bestehen Schulungsangebote über die Fachstelle der Landeskirche zur Prävention von sexualisierter Gewalt (s. unter 8.).

Verpflichtungserklärung

Von allen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie bis zum 30.09.2024 das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen haben und die Verpflichtungserklärung (s. Anlage 4) unterschreiben. Neue Mitarbeitende legen die Erklärung bei ihrer Einstellung bzw. beim Antritt ihres Ehrenamtes ab. Sie ist Voraussetzung für eine Mitarbeit im Bereich des Kirchenkreises.

Leitungsverantwortung:

Alle Leitungspersonen haben die Aufgabe, in ihrem Verantwortungsbereich (Kirchengemeinde, Einrichtung) darauf zu achten, dass alle Mitarbeitenden, die dazu verpflichtet sind, die Verpflichtungserklärung abgeben und bis Ende 2024 an einer Präventionsschulung teilnehmen.

Sie sind verpflichtet, Informationen über Vorfälle sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis nach Vorgabe des Krisen- und Interventionsplanes (s. unter 6.) konsequent nachzugehen.

Eine Checkliste für Leitungspersonen und -gremien finden Sie als Anlage 7

Führungszeugnis

Alle beruflich Mitarbeitenden, die in den Kirchengemeinden und Einrichtungen in den Dienst genommen werden und mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten, müssen bei Ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregisters vorlegen. Dieses muss alle 5 Jahre auf Aufforderung des Arbeitgebers erneuert und dort dokumentiert werden.

Gleiches gilt für alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen arbeiten. Verantwortlich für die (wiederholte) Einsichtnahme ist der jeweilige Auftraggeber (KV, KKV, Einrichtungsleitung).

Ein erweitertes Führungszeugnis soll auch zur Einsichtnahme vorgelegt werden von beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die über oder durch ihre Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen bzw. treten[1].

Bewerbungsverfahren

Bei Personalauswahlverfahren wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt sowohl bei der Sichtung von Bewerbungsunterlagen als auch in Vor- und Einstellungsgesprächen aufgenommen. Im Verfahren wird auf die verbindliche Geltung des Schutzkonzeptes und die Erwartung zur Selbstverpflichtung hingewiesen. Der Leitfaden des Bewerbungsgesprächs soll auch Fragen bzw. Fälle zu Grenzsituationen/-verletzungen enthalten.

Kooperationen

Personen oder Institutionen, die mit dem Kirchenkreis, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen kooperieren, z.B. indem Sie kirchliche Räume nutzen, werden auf dieses Schutzkonzept mit der Erwartung hingewiesen, dass diese in der Kooperation die Regeln des Verhaltenskodex einhalten und eine eigene Vorsorge vor sexualisierter Gewalt treffen.

[1] z.B. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Küsterinnen und Küster, Ehrenamtliche, die punktuell Projekte mit Konfirmandinnen und Konfirmanden durchführen.

Um Handlungssicherheit im Verdachtsfall zu geben, gilt im Kirchenkreis ein verbindlicher Krisen- und Interventionsplan, der nach den Vorgaben der Landeskirche gestaltet ist.

Der Krisen- und Interventionsplan des Kirchenkreises

  • regelt die Abläufe und Zuständigkeiten im Falle eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt
  • benennt Ansprechpersonen
  • ermöglicht Rollenklarheit

Sie finden den Krisen- und Interventionsplan als Anlage 8

Wenn ein Verdacht gegen Mitarbeitende geäußert wird:

  • Bewahren Sie Ruhe, hören Sie zu, nehmen Sie die Anschuldigung ernst
  • Suchen Sie ggf. Unterstützung durch (Fach-) Beratung (Kontaktadressen s. Interventionsplan bzw. auf der Kontaktseite im Anhang)
  • Machen Sie sich Notizen und bewahren Sie diese für Dritte unzugänglich auf
  • Benachrichtigen Sie den Superintendenten (Tel. 0176-10105025)

 

Wichtige Grundsätze:

NICHTS auf eigene Faust unternehmen

KEINE direkte Konfrontation des/der Beschuldigten mit dem Vorwurf

KEINE eigenen Ermittlungen zum Tathergang! KEINE eigenen Befragungen

KEINE überstürzten Aktionen

Hinweise zu Notizen/zur Dokumentation von Gesprächen finden Sie als Anlage 9

Schutzkonzepte sind nur alltagstauglich, wenn sie mit denen kommuniziert und beraten werden, an die sie sich richten. Dieses Schutzkonzept ist partizipativ entwickelt worden und auf eine partizipative Weiterentwicklung ausgerichtet. Insofern ist es als Schutzkonzept „vorläufig“ und für Anpassungen offen.

Im März 2022 hat der Kirchenkreisvorstand zur Erarbeitung des Konzeptes eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe aus beruflich und ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen des kirchlichen Lebens berufen (Beratungsarbeit, Jugendarbeit, Kirchenkreisleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Kirchengemeinde, Mitarbeitendenvertretung).

Die Steuerungsgruppe bleibt zunächst bis zum 30.06.2024 in ihrer Zusammensetzung bestehen und sorgt bei Bedarf für Unterstützung der Gemeinden und entwickelt ggf. Formate für die weitere Öffentlichkeitsarbeit.

Aus dem Kirchenkreis werden mehrere Personen zu Multiplikator/innen geschult. Diese haben die Aufgabe Grundschulungen zur Sensibilisierung im Kirchenkreis anzubieten.

Die Kirchenkreissynode diskutiert und verabschiedet das Schutzkonzept als Rahmenkonzept des Kirchenkreises. Sie nimmt ggf. Aktualisierungen zur Kenntnis und beschließt bei wesentlichen Änderungen neu.

Den Kirchengemeinden wird das Rahmenkonzept zur Beratung und eigenen Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.

Die Kirchenmitglieder werden über die Gemeinden (Gemeindebrief, Aushänge, Websites) und den Kirchenkreis (Website, Presseinformation, Mitteilungen der Einrichtungen des Kirchenkreises) über das Schutzkonzept und die Aufgabe der Prävention sexualisierter Gewalt informiert.

In den Kirchengemeinden und den Einrichtungen bzw. Arbeitsbereichen des Kirchenkreises werden bis Ende 2024 Risiko- und Ressourcenanalysen (möglichst unter Beteiligung externer Personen) erstellt und dem Kirchenkreis zur Kenntnis gegeben.

Alle beruflich Mitarbeitenden sowie alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen arbeiten oder in Leitungsverantwortung sind, werden im Rahmen einer Grundschulung für die Prävention sexualisierter Gewalt fortlaufend sensibilisiert.

Der Kirchenkreisvorstand prüft zum Jahresende 2024 den Stand der Umsetzung und regt eine Überprüfung des Konzeptes nach spätestens fünf Jahren an.

Außerhalb des Kirchenkreises

Fachstelle sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers
www.praevention.landeskirche-hannovers.de
Mail: fachstelle.sexualisierte.gewalt@evlka.de
Tel. Sekretariat 0511241 752

Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie (kostenlos und anonym)

www.anlaufstelle.help
Zentrale Anlaufstelle HELP1
Tel. 0800 5040 112

Innerhalb des Kirchenkreises

Diakonin Birgit Freudemann-Bah
Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises
Organisation von Grundschulungen, allgemeine Beratung zu Prävention und Schutzkonzept
Mail: praevention.laatzen-springe@evlka.de
Tel. 0511-821016

 

Dorothee Kalisch und Marion Nolting

Fachberatung im Kinderschutz - insoweit erfahrene Fachkräfte nach §8 SGB VIII

Familien-, Paar- und Lebensberatungsstelle Laatzen
Mail: lebensberatung.laatzen@evlka.de
Tel. 0511-823299

Eine Übersicht über weitere Beratungsstellen in der Region und bundesweit finden Sie als Anlage 10

Der Kirchenkreis übernimmt die Aufgabe, die Öffentlichkeit über das Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt zu informieren.

Ziel ist dabei, das Thema der Prävention vor sexualisierter Gewalt nachhaltig im Bereich des Kirchenkreises und der Öffentlichkeit zu verankern und eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern das Grundverständnis/Leitbild des Kirchenkreises (s. unter 2.) bekannt zu machen Hemmschwellen für Betroffene abzubauen Anlaufstellen für Fragen und weitere Informationen zu nennen deutlich zu machen, dass sexualisierte Gewalt im Kirchenkreis entschieden verfolgt wird.

Auf der Startseite der Homepage des Kirchenkreises wird unter www.kirchenkreis-laatzen-springe.de ein Kurzlink gesetzt, über den Interessierte und Betroffene einen schnellen Zugang zu Schutzkonzept und Verhaltenskodex sowie weitere Materialien und Hilfsangebote (unabhängige Beratungsstelle „help“, Präventionsstelle der Landeskirche), sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Kirchenkreis finden.

Für Mail-Anfragen zur Prävention ist auf Kirchenkreisebene die E-Mail-Adresse praevention.laatzen-springe@evlka.de eingerichtet.

Informationen des Kirchenkreises zum Schutzkonzept werden an alle Gemeindebriefredaktionen gegeben; Sekretariate erhalten Vorlagen für Aushänge in den Schaukästen.

Der Kirchenkreis informiert zudem in geeigneter Weise über die Präventionsangebote und (Grund-)Schulungen.

Der bzw. die Öffentlichkeitsbeauftragte des Kirchenkreises ist in den Krisen- und Interventionsplan eingebunden. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Intervention und Aufarbeitung geschieht dabei in enger Abstimmung mit der Pressestelle der Landeskirche und der Fachstelle Prävention sexualisierter Gewalt der Landeskirche Hannovers.

Ansprechpartner für den Fall, dass innerhalb des Kirchenkreises eine Meldung nicht weitergeleitet bzw. hinreichend verfolgt wird, ist auf Kirchenkreisebene der Superintendent:

Superintendent Andreas Brummer
Corvinusplatz 2, 30982 Pattensen
E-Mail: Andreas.Brummer@evlka.de
Tel.: 05101-585611

Ansprechpartnerin bei Beschwerden für den Fall, dass auf der Leitungsebene des Kirchenkreis eine Meldung nicht hinreichend verfolgt bzw. weitergeleitet wird, ist die Regionalbischöfin des Sprengels Hannovers:

Regionalbischöfin Dr. Petra Bahr
E-Mail: petra.bahr@evlka.de
Tel.: 0511-833119

Als Körperschaften öffentlichen Rechtes sind die Kirchengemeinden verpflichtet, ein spezifisches Schutzkonzept zu erstellen. Sie können sich das Schutzkonzept des Kirchenkreises nach der Verabschiedung durch die Kirchenkreissynode zu eigen machen.

Nach der Veröffentlichung des Schutzkonzeptes wird dieses und die dazugehörenden Anlagen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.

Anlässlich der Visitation in Kirchengemeinden/Regionen wird die Präventionsarbeit vor Ort besprochen.

Das Schutzkonzept soll nach Bedarf, jedoch spätestens nach 5 Jahren, in der Synode neu aufgerufen werden.

Hilfe bei sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie